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Missionsorganisationen



Flickr/lisbokt

In der sogenannten Motion Pestalozzi formulierte die Abgeordnetenversammlung im Jahr 2000 den verbindlichen Auftrag der Zusammenarbeit zwischen den im SEK zusammengeschlossenen reformierten Kirchen der Schweiz und den beiden Hilfswerken in Bern und Zürich, sowie den beiden Missionsorganisationen in Lausanne und Basel. Im November 2004 verabschiedeten die Mitgliedkirchen die Rahmenvereinbarung zwischen dem SEK, mission 21 und DM - échange et mission sowie die daraus resultierenden Leistungsverträge, die ab 2005 inkraft waren. Formell wurde darin im Wesentlichen die Finanzierung von theologischen Einzelleistungen geregelt. Substantiell wuchs vor allem das Vertrauen in die gegenseitige Partnerschaft und das Potential der Zusammenarbeit. Seit 2008 verhandelten die Partnerorganisationen dann über ein Nachfolgemodell, das zwei Jahre später in der Vereinbarung über die Koordinationskonferenz Missionsorganisationen und SEK (KMS) erreicht wurde. Diese Vereinbarung ist seit 2011 inkraft und erweitert den Handlungsspielraum der Partner. Ein Sockelbeitrag der Mitgliedkirchen trägt zur ungebundenen Finanzierung der Missionsarbeit bei, während die KMS selbst die Aufgabe hat, die strategische Ausrichtung und die Aufgabenteilung zu strukturieren. Führen die Missionsorganisationen mission 21 und DM – échange et mission den Missionsauftrag der Mitgliedkirchen aus, so sucht die KMS die inhaltliche Gewichtung, Identität, Definition und Unterscheidung von Aufgaben wie Mission, Evangelisation, Diakonie.


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