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Christen in Bedrohungssituationen / Religionsfreiheit



Flickr/BlackmanVision

Christen sind in vielen Teilen der Welt von Diskriminierung, Ausgrenzung und Unterdrückung bedroht. In zunehmendem Masse wird dieser Umstand auch in der weltweiten Öffentlichkeit wahrgenommen. Symptomatisch zeigt die dramatische Lage irakischer Flüchtlinge, wie das Bekenntnis zu einer christlichen Konfession zum Anlass von Bedrohung und Gewalt wird.

Der SEK solidarisiert sich mit diesen bedrohten Christen, ruft seine Mitglieder zu ihrer Unterstützung auf und setzt sich für Hilfeleistung ein. Der SEK selbst macht seine Stimme vor allem in internationalen Beziehungen und auf politischer Ebene geltend. Er orientiert sein Engagement für zwischenkirchliche Solidarität und Hilfe an dem Pauluswort „Leidet nun ein Glied, so leiden alle Glieder mit“ (1. Kor 12,26). Das Impulspapier des SEK zur „Solidarität mit diskriminierten und bedrohten Christen“ steht in Zusammenhang mit seinen vielfältigen Bemühungen im Rahmen der Menschenrechtsarbeit, des interreligiösen Dialogs und der internationalen und interkulturellen Verständigung. Wegweisend ist dabei Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UNO zur Gewissens- und Religionsfreiheit, der die Überzeugungen und Religionszugehörigkeit aller Menschen schützt. Auf internationaler Ebene ist der SEK den weltweiten christlichen Kirchen und Konfessionen durch seine Mitgliedschaft und Vernetzung im Ökumenischen Rat der Kirchen (ÖRK) und in der Konferenz europäischer Kirchen (KEK) sowie in besonderer Weise den weltweiten protestantischen Kirchen im Reformierten Weltbund (RWB) und der Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa (GEKE) verbunden.

Formen von Gewalt gegen Religionsangehörige, Gruppen oder Einrichtungen von Religionen sind ebenso komplex wie die Rhetorik ihrer Motivation und bedürfen einer präzisen und sorgfältigen Analyse. Zum einen müssen Situationen der Bedrohung für christliche Kirchen und ihre Mitglieder im Kontext der ethnischen, historischen, politischen und sozioökonomischen Voraussetzungen und Umstände gesehen werden. Zum anderen dürfen pauschale Urteile den Blick auf die spezifische Situation nicht verstellen. Schliesslich sind die konkreten Vorfälle in ihre jeweiligen rechtlichen und kulturellen Zusammenhänge zu rücken.

Im Frühjahr 2009 veröffentlichte der SEK daher den Impuls 7 „Solidarisieren und handeln“, mit welchem der Kirchenbund intendiert,
  • die Mitgliedkirchen über seine Einschätzung der Situationen zu informieren,
  • seine eigene Haltung zu begründen,
  • die Mitgliedkirchen darüber zu informieren, welche praktische Konsequenzen er daraus zieht,
  • den Mitgliedkirchen Handlungsoptionen aufzuzeigen und sie dazu aufzurufen, diese zu nutzen und solidarisch zu handeln.

(Aus: SEK-Impuls 7 „Solidarisieren und handeln“, Einleitung)


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