Loading
Agrarpolitik
Apartheid
Armenien
Ausschaffungsinitiative
Bekenntnisse
Bildung
bulletin
Bullinger
Calvin
Charta Oecumenica
China-Reise
Dekade zur Überwindung von Gewalt
Diakonie
Energieethik
Evangelisch-Jüdischer Dialog
Finanzanalyse Kirchen (FAKIR)
Finanzkrise: Faires Haushalten
Forschung am Menschen
Frauen
Freiwilligenjahr
Gender
Gleichgeschlechtliche Paare
Globalance
Grundwerte
Islam
Israel – Palästina
Japan
Kirche und Tourismus
Kirchentag
Kirchenumnutzung
Kriegsmaterialexporte
Liturgie
Menschenrechte
Migration
Minarettinitiative
Mittlerer Osten
Offene Kirchen
Open Forum Davos
Ordination
Personenfreizügigkeit
Rat der Religionen
Rechtliches und Reglemente
Reformationssonntag
Rückführungsmonitoring
SchöpfungsZeit
Sonntag schützen
Sozialzeitausweis
Spitzenlöhne
Stammzellenforschung
Sterbehilfe
Steuergerechtigkeit
Taufe
Verfassungsrevision
Verlässlich geöffnet
Waffengewalt
Wasser
Wiedertaufe
Zivildienst
Übersicht
Gesamte Themenliste
ref-credo.ch
Sunnitisches Bekenntnis (Glaubensbekenntnis des an-Nasafi)
Im Namen Allahs, des barmherzigen Rahman.
Die Bekenner der Wahrheit sagen: Die Wesenheiten der Dinge sind wirklich, und das Wissen um sie ist sicher, im Gegensatz zu den Sophisten. Die Quellen des Wissens für die Menschen sind drei: die gesunden Sinne, die wahre Mitteilung und die Vernunft. Die Sinne sind fünf: das Gehör, das Gesicht, der Geruch, der Geschmack und der Tastsinn, und durch jeden dieser Sinne erfaßt man das, wofür er bestimmt ist. Die wahre Mitteilung hat zwei Arten; die eine ist die allgemein überlieferte Mitteilung, d. h. die Mitteilung, die durch den Mund von Leuten erfolgt, von denen man sich nicht vorstellen kann, daß sie sich auf eine Lüge geeinigt haben; sie erzeugt ein notwendiges Wissen, wie das Wissen um die früheren Könige in den vergangenen Zeiten und den entfernten Ländern. Die zweite Art ist die Mitteilung des durch das Wunder bestätigten Propheten; sie erzeugt ein (durch einen Beweis) abgeleitetes Wissen, und das durch sie gewonnene Wissen ähnelt dem mit Notwendigkeit feststehenden Wissen an Sicherheit und Unerschütterlichkeit. Die Vernunft ist ebenfalls eine Quelle des Wissens; soweit dieses durch die Evidenz feststeht, ist es notwendig, wie das Wissen darum, daß jedes Ding größer als sein Teil ist, und soweit es (durch einen) Beweis abgeleitet ist, ist es erworben. Die Eingebung gehört nicht zu den Quellen des Wissens um das Wesen der Dinge nach (der Lehre) der Bekenner der Wahrheit.
Die Welt ist in allen ihren Teilen hervorgebracht, da sie aus Substanzen und Akzidenzien besteht; die Substanzen sind das, was durch sich selbst besteht, und das ist entweder zusammengesetzt, und das ist der Körper, oder nicht zusammengesetzt wie das Element, und das ist das Atom. Das Akzidens ist das, was nicht durch sich selbst besteht, sondern sich an den Körpern und Elementen zeigt, wie die Farben, Seinsarten, Geschmacksqualitäten und Gerüche.
Der Hervorbringer der Welt ist Allãh, der uranfängliche, eine, lebendige, mächtige, wissende, hörende, sehende, wollende, der weder ein Akzidens noch ein Körper noch ein Element noch Gestalt besitzend noch begrenzt noch zählbar noch teilbar noch zusammengesetzt noch endlich ist, von dem man weder sagen kann, was er ist, noch wie er ist, der sich weder an einem Orte befindet noch dem Verlauf der Zeit unterworfen ist, dem nichts ähnlich ist und dessen Wissen und Macht sich nichts entziehen kann. Er besitzt ewige Eigenschaften, die in ihm selbst ihren Sitz haben und die weder er selbst noch etwas anderes als er sind; sie sind: das Wissen, die Macht, das Leben, die Kraft, das Hören, das Sehen, das Wollen, das Handeln, das Erschaffen, das Erhalten und das Reden. Er redet durch ein Reden, das eine ewige Eigenschaft von ihm ist, das andersartig ist als die Laute und Töne und das eine das Schweigen und den Mangel ausschließende Eigenschaft ist; durch sie redet Allãh, befiehlt, verbietet und teilt mit. Der Qor'ãn ist das unerschaffene Wort Allãhs; er ist in unseren Exemplaren geschrieben, in unseren Herzen behalten, mit unseren Zungen rezitiert, mit unseren Ohren gehört, ohne daß er in ihnen vorläge. Das Erschaffen ist eine ewige Eigenschaft Allãhs; es besteht darin, daß er die Welt und alle ihre Teile in Existenz gesetzt hat, nicht von Ewigkeit her, sondern für die Zeit ihrer Existenz gemäß seinem Wissen und Wollen; es ist nach unserer (Lehre) etwas anderes als das erschaffene (Ding selbst). Das Wollen ist eine ewige Eigenschaft Allãhs, die in ihm selbst ihren Sitz hat. Das Schauen Allãhs ist der Vernunft nach möglich und durch die Überlieferung feststehend, da wir den auf der Offenbarung beruhenden Beweis dafür haben, daß die Gläubigen Allãh im Jenseits schauen werden; er Wird weder an einem (bestimmten) Orte noch so geschaut werden, daß er sich gegenüber befindet oder durch (Seh-) Strahlen (mit dem Schauenden) verbunden ist oder eine Entfernung zwischen dem Schauenden und Allãh besteht.
Allãh erschafft alle Handlungen der Menschen, seien sie Unglaube oder Glaube, Gehorsam oder Ungehorsam; sie geschehen insgesamt durch seinen Willen, seine Entscheidung und seine Bestimmung; (zugleich) haben die Menschen freie Handlungen, für die sie belohnt und bestraft werden; die guten unter ihnen geschehen zum Wohlgefallen Allãhs und die schlechten unter ihnen nicht zu seinem Wohlgefallen. Das Vermögen (zur Handlung) existiert zugleich mit der Handlung, und es ist das wirkliche Vorliegen der Fähigkeit, durch die die Handlung geschieht; dieser Name wird (auch) von dem ungeschmälerten Bestand der Mittel, Werkzeuge und Körperglieder gebraucht. Die Geltung des Taklïf beruht auf diesem Vermögen, und der Mensch ist zu nichts verpflichtet, zu dem er nicht imstande ist. Der Schmerz, den der Geschlagene nach dem Schlagen seitens eines Menschen empfindet, und das Brechen, das im Glase nach dem Zerbrechen seitens eines Menschen vor sich geht, usw.: das alles ist von Allãh erschaffen und der Mensch übt keine Tätigkeit aus, die es hervorbrächte. Der Getötete stirbt zu seinem (ihm von Allah bestimmten) Termin, und (dieser) Termin ist (nur) einer, im Gegensatz zu dem, was man behauptet hat. (Auch) das verbotene Gut ist (von Allãh gewährter) Unterhalt, und jeder erhält seinen eigenen Unterhalt, sei es erlaubtes oder verbotenes Gut; es ist undenkbar, daß jemand seinen Unterhalt nicht verzehrte oder daß ein anderer seinen Unterhalt verzehrte. Allãh läßt in die Irre gehen, wen er will, und leitet recht, wen er will; und Allãh ist nicht zu dem verpflichtet, was das angemessenste für den Menschen ist.
Die Strafe im Grabe für die Ungläubigen und einige Sünder unter den Gläubigen, die Belohnung der Gehorsamen im Grabe durch das, was Allãh weiß und will, und die Befragung durch Munkar und Nakïr stehen durch die Beweise aus der Offenbarung fest. Die Auferweckung ist Wahrheit, das Wägen ist Wahrheit, das Buch ist Wahrheit, das Befragen ist Wahrheit, der Teich ist Wahrheit, die Brücke ist Wahrheit und das Paradies ist Wahrheit und die Hölle ist Wahrheit; sie beide sind erschaffen und vorhanden, bleiben bestehen und schwinden nicht dahin, und (auch) ihre Insassen schwinden nicht dahin. Die schwere Sünde entzieht dem gläubigen Menschen nicht den Glauben und bringt ihn nicht zum Unglauben. Allãh verzeiht nicht, daß man ihm etwas an die Seite stellt, wohl aber verzeiht er das andere dem, dem er will, seien es Ideine oder große Sünden ; so kann er eine kleine Sünde bestrafen und eine große verzeihen, wenn man sie nicht zugleich für erlaubt erklärt; denn (etwas Verbotenes) für erlaubt zu erklären, ist Unglaube. Die Fürsprache steht den Propheten und den Frommen für die schweren Sünder zu; und die schweren Sünder, soweit sie Gläubige sind, werden nicht ewig in der Hölle bleiben.
Der Glaube ist das Fürwahrhalten und Bekennen dessen, was der Prophet von Allah mitgeteilt hat; die Werke können für sich selbst zunehmen, aber der Glaube kann Weder zu- noch abnehmen; und der Glaube und der Islam sind eins. Wenn seitens eines Menschen das Fürwahrhalten und Bekennen vorliegt, ist es für ihn richtig, zu sagen: „Ich bin in Wahrheit ein Gläubiger", und man soll nicht sagen: „Ich bin ein Gläubiger, wenn Allah will.“ Der Glückliche kann unglücklich werden, und der Unglückliche kann glücklich werden; (diese) Veränderung bezieht sich auf den Zustand des Glücklichen und Unglücklichen, nicht auf das glücklich und unglücklich Machen; denn das sind Eigenschaften Allãhs, und Allãh und seine Eigenschaften sind keiner Veränderung unterworfen.
In der Sendung der Propheten liegt eine Weisheit, und Allãh hat (tatsächlich) Propheten aus den Menschen (auserwählt und) zu den Menschen gesandt ; sie sollten die frohe Botschaft verkünden, warnen und den Menschen die Dinge in der Welt und Religion erklären, deren sie bedurften; er hat sie durch Wunder, die die (Natur) Gewohnheiten durchbrechen, bestätigt. Der erste Prophet ist Adam und der letzte Muhammad. Die Angabe ihrer Zahl ist in einigen Traditionen überliefert, es liegt aber näher, sich bei (ihrer) Nennung nicht auf eine Zahl zu beschränken, denn Allãh hat gesagt: „Von einigen unter ihnen haben wir dir erzählt, und von anderen haben wir dir nicht erzählt"; daher ist man bei der Angabe einer Zahl nicht davor sicher, jemand zu ihnen zu rechnen, der nicht zu ihnen gehört, oder jemand auszulassen, der zu ihnen gehört. Sie alle waren Mitteiler und Verkünder seitens Allãhs, Wahrhaftig und aufrichtig; und der vortrefflichste unter den Propheten ist Muhammad. Die Engel sind Diener Allãhs, die nach seinem Befehl handeln, die weder als männlich noch als weiblich bezeichnet Werden können. Allãh hat (heilige) Schriften, die er seinen Propheten herabgesandt und in denen er seine Befehle und Verbote, seine Verheißungen und Drohungen ausgesprochen hat.
Die Himmelfahrt des Propheten in wachem Zustande in seiner Person zum Himmel (und) dann zu den (himmlischen) Höhen, zu denen Allah wollte, ist Wahrheit. Die Gnadengaben der Heiligen sind Wahrheit, und die Gnadengabe zeigt sich beim Heiligen auf dem Wege der Durchbrechung der (Natur)- gewohnheit, indem er etwa eine weite Entfernung in geringer Zeit zurücklegt, Speise, Trank und Kleidung erscheinen, wenn er sie braucht, er auf dem Wasser und in der Luft wandelt, leblose und stumme Gegenstände reden, und in anderen Dingen. Das ist ein Wunder für den Propheten, in dessen Gemeinde diese Gnadengabe sich bei jemand zeigt, da es durch sie deutlich wird, daß er ein Heiliger ist, und er nur dann ein Heiliger sein kann, wenn seine Religion richtig ist, und seine Religion das Bekenntnis zu der Sendung seines Propheten ist. Die vortrefflichsten Menschen nach unserem Propheten sind Abü Bakr as-Siddïq, dann 'Utmãn al-Fãrüq, dann 'Utmãn dun-Nurain, dann "Alï al-Murtadã; das ist auch ihre Reihenfolge im Kalifat.
Das Kalifat dauerte 30 Jahre, danach kam ein (weltliches) Königtum und Fürstentum. Die Muslims bedürfen eines Imam, der die für sie geltenden Vorschriften durchführt, die Hadd-Strafen über sie verhängt, ihre Grenzen schützt, ihre Heere ausrüstet, ihre Sadaqa in Empfang nimmt, die Aufständischen, Räuber und Wegelagerer bändigt, die Freitags- und Festtags Salãt leitet, die zwischen den Menschen vorfallenden Streitigkeiten entscheidet, die für die Rechtsansprüche vorgebrachten Zeugenaussagen annimmt, die männlichen und weiblichen Minderjährigen, die keinen Vormund haben, verheiratet und die Beute verteilt. Sodann soll der Imãm sichtbar sein, nicht verborgen und erwartet, und er soll aus den Quarisisten und darf aus keinem anderen (Stamme) sein, braucht aber nicht zu den Banu Hãsim und den Kindern des Ali zu gehören. Es ist keine Bedingung, daß er sündenlos sei, auch nicht, daß er der Vortrefflichste unter seinen Zeitgenossen sei. Es ist eine Bedingung, daß er zu denen gehöre, die das uneingeschränkte, volle Verfügungsrecht besitzen, daß er umsichtig sei und imstande, die Vorschriften durchzuführen, die Grenzen des islamischen Landes zu schützen und dem Vergewaltigten gegenüber dem Vergewaltiger zu seinem Recht zu verhelfen. Der Imãm ist wegen Sündhaftigkeit und Ungerechtigkeit nicht absetzbar.
Es ist gestattet, die Salãt hinter einem jeden zu verrichten, sei er fromm oder sündhaft, und die (Toten-) Salãt wird für einen jeden verrichtet, sei er fromm oder sündhaft. Man soll es unterlassen, die Genossen (des Propheten) anders als lobend zu erwähnen; und wir bezeugen, daß die zehn Träger der Verheißung, denen der Prophet das Paradies verheißen hat, im Paradiese sind. Wir halten das Bestreichen der Schuhe auf der Reise und während des Aufenthaltes (an einem Orte) für gestattet; und wir halten den Dattelwein nicht für verboten. Der Heilige kann den Rang der Propheten nicht erreichen, und der Mensch kann nicht zu einem Punkte gelangen, an dem (die Geltung) der Befehle und Verbote für ihn wegfiele. Die Nass-Texte sind nach ihrem äußeren Sinn zu erklären; das Abweichen von ihm und die Annahme von Bedeutungen, die die Bätiniten behaupten, ist Ketzerei. Die Ablehnung der Nass-Texte ist Unglaube, die Sünde für erlaubt zu erklären ist Unglaube, sie für etwas Geringes zu halten ist Unglaube, das Spotten über die Saria ist Unglaube, die Verzweiflung gegenüber Allãh ist Unglaube, sich vor Allãh sicher zu fühlen ist Unglaube, und dem Wahrsager gegenüber das für wahr zu halten, was er über die Geheimnisse mitteilt, ist Unglaube.
Das nicht Vorhandene ist kein Ding. In dem Gebet der Lebenden für die Verstorbenen und ihrem Almosengeben für sie liegt ein Nutzen für sie. Allãh erhört die Gebete und befriedigt die Bedürfnisse. Was der Prophet über die Anzeichen des jüngsten Tages mitgeteilt hat, wie das Auftreten des Daggãl, des Tieres der Erde, von Gog und Magog, das Herabsteigen Jesu vom Himmel und das Aufgehen der Sonne im Westen, ist Wahrheit. Der Mugtahid kann irren und das Richtige treffen. Die zu den Menschen gesandten Propheten sind vortrefflicher als die zu den Engeln gesandten, die zu den Engeln gesandten Propheten sind vortrefflicher als die Masse der Menschen, und die Masse der Menschen ist vortrefflicher als die Masse der Engel.
Joseph Schacht, Der Islam mit Ausschluss des Qor'ans (Religionsgeschichtliches Lesebuch 16); Tübingen 1931; Seiten 81-87
Druckversion



