Loading
Agrarpolitik
Apartheid
Armenien
Ausschaffungsinitiative
Bekenntnisse
Bildung
bulletin
Bullinger
Calvin
Charta Oecumenica
China-Reise
Dekade zur Überwindung von Gewalt
Diakonie
Energieethik
Evangelisch-Jüdischer Dialog
Finanzanalyse Kirchen (FAKIR)
Finanzkrise: Faires Haushalten
Forschung am Menschen
Frauen
Freiwilligenjahr
Gender
Gleichgeschlechtliche Paare
Globalance
Grundwerte
Islam
Israel – Palästina
Japan
Kirche und Tourismus
Kirchentag
Kirchenumnutzung
Kriegsmaterialexporte
Liturgie
Menschenrechte
Migration
Minarettinitiative
Mittlerer Osten
Offene Kirchen
Open Forum Davos
Ordination
Personenfreizügigkeit
Rat der Religionen
Rechtliches und Reglemente
Reformationssonntag
Rückführungsmonitoring
SchöpfungsZeit
Sonntag schützen
Sozialzeitausweis
Spitzenlöhne
Stammzellenforschung
Sterbehilfe
Steuergerechtigkeit
Taufe
Verfassungsrevision
Verlässlich geöffnet
Waffengewalt
Wasser
Wiedertaufe
Zivildienst
Übersicht
Gesamte Themenliste
Rechtliches und Reglemente
Verfassung und Reglemente
Verfassung des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes SEKReglement der Abgeordnetenversammlung
Kirchenrecht
Rechtliche Stellung von PfarrpersonenDie Konferenz der Kirchenleitungen KKL, hat sich am am 27. August 2004 mit der Frage der kirchenrechtlichen Stellung der Pfarrerinnen und Pfarrer in den reformierten Kirchgemeinden der Schweiz auseinandergesetzt. Als Grundlage für die Diskussion wurde vom SEK eine Synopse erarbeitet.
Synopse Teil 1
Synopse Teil 2
Zulassung von ausländischen Religionspersonen
Die Vielfalt und Komplexität der heutigen Regelungen im Ausländerrecht führen generell zu grossen Verunsicherungen und oft falschen Erwartungen. Dadurch wird auch ein rasches Handeln im Hinblick auf die Anstellung ausländischen Religionspersonen (Pfarrerinnen und Pfarrer, Diakoninnen und Diakone, Katechetinnen und Katecheten) verhindert, wodurch den heute teils kurzfristigen Sachzwängen nicht Rechnung getragen werden kann. Zudem ergaben sich in den letzten Jahren bedeutende Kompetenzverlagerungen vom Bund zu den Kantonen, und Verantwortungsbereiche wurden teilweise oder vollständig aufgehoben.
Leitfaden für die Zulassung von ausländischen Religionspersonen
Urheberrechte
Der Schweizerischer Evangelischer Kirchenbund nimmt für seine Mitgliedkirchen und Ihre Kirchgemeinden die Interessen gegenüber den fünf Verwertungsgesellschaften (SUISA/SUISSIMAGE/ SSA/SWISSPERFORM/ProLitteris) wahr. Der SEK schliesst die Verträge über die Benützung von Urheberrechten ab und bezahlt die Urheberrechtsgebühren.Merkblatt zu den Urheberrechten
Promemoria sul diritto d‘autore
Merkblatt zu nichtkommerziellen Filmvorführungen
Vervielfältigung von Gottesdienstliedern (VG Musikedition)
Mit der Verwertungsgesellschaft Musikedition in Kassel (Deutschland), die im deutschsprachigen Bereich das mit Abstand grösste Werkrepertoire vertritt, hat der SEK 2010 einen Gesamtvertrag abgeschlossen, der für die evangelisch-reformierten Kirchen sowie die evangelisch-methodistische Kirche in der gesamten Schweiz gilt. Soweit die entsprechenden Rechte von der VG Musikedition vertreten werden, werden folgende Berechtigungen eingeräumt:- Vervielfältigungsstücke, insbesondere Fotokopien von einzelnen Liedern (mit oder ohne Noten) für den Gemeindegesang in Gottesdiensten, gottesdienstähnlichen Veranstaltungen und sonstigen Gemeindeveranstaltungen herzustellen oder herstellen zu lassen und für den Gemeindegesang in Gottesdiensten, gottesdienstähnlichen Veranstaltungen und sonstigen Gemeindeveranstaltungen zu verwenden.
- Vervielfältigungsstücke zum Zwecke der Sichtbarmachung des Liedes mit Hilfe eines Overheadprojektors oder ähnlicher Apparaturen (Folien) herzustellen oder herstellen zu lassen und für die in Ziffer 1 genannten Zwecke zu verwenden. Ebenfalls im Rahmen der in Ziff. 1 genannten Nutzungen eingeräumt wird das Recht, Lieder zum Zwecke der Sichtbarmachung mittels Beamer in Systeme der elektronischen Datenverarbeitung (z.B. PowerPoint) einzubringen.
Richtlinien zum nationalen Läuten der Kirchenglocken
Diese Richtlinien legen fest, nach welchen Kriterien und in welchem Verfahren eine Empfehlung des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes (SEK) zum nationalen Läuten der Kirchenglocken ergeht sowie wie diese Empfehlung des SEK kommuniziert wird.Richtlinen zum nationalen Läuten der Kirchenglocken
Vorgehensweise Glockenläuten
Druckversion



