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Suizidhilfe: 10 Fragen - 10 Antworten
6 - Worin besteht die moralische Herausforderung der Suizidhilfe?

Egal wie wir es nennen: das Nehmen geborenen Lebens ist eine Form des Tötens. Keine andere Handlung wird moralisch so streng und kritisch beurteilt, wie die Tötung eines Menschen. Die moralische und ethische Herausforderung der Suizidhilfe zeigt sich bereits bei einem Blick in das Strafgesetzbuch. Art 115 StGB, der die Straffreiheit von Suizidhilfe feststellt, sofern sie nicht aus eigennützigen Motiven geschieht, befindet sich im Abschnitt über Tötungsdelikte zwischen Art. 111–114 StGB (vorsätzliche Tötung, Mord, Totschlag, Tötung auf Verlangen) und Art. 116–117 StGB (Kindstötung und fahrlässige Tötung). In der differenzierten strafrechtlichen Beurteilung von Tötungsdelikten spiegeln sich auch die jüdisch-christlichen Traditionen und Moralvorstellungen wider.
Dieser lange, moralische Konsens darf allein deshalb nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden, weil wir unser Leben und unsere Sicherheit hier und heute der Geltung dieses ethischen und rechtlichen Prinzips verdanken. Auf den Schutz unseres Lebens können wir uns nur solange verlassen, wie jedes Töten grundsätzlich nur als genau definierte Ausnahme von der Regel (etwa zum Schutz und zur Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung durch die Polizei oder das Militär) erlaubt ist. Die Tötung eines Menschen darf weder in einer rechtlichen Grauzone verschwimmen, noch selbst zu einer neuen Regel werden.
Zugleich darf der konsequente Einsatz für den Lebensschutz nicht blind sein für Lebenslagen, in denen Moral und Recht an ihre Grenzen stossen. Es gibt Ausnahmesituationen, in denen es einem Menschen unerträglich schwer oder gar unmöglich wird, das eigene Leben auszuhalten. Dann helfen kein Gesetz und keine Moral durch die Verzweiflung. Solche Grenzsituationen verdienen unseren Respekt. Zugleich werfen sie die schwerwiegende Frage auf, ob und in wieweit diese Erfahrungen Rückwirkungen auf unsere grundlegenden rechtlichen und moralischen Überzeugungen haben sollen. Jede Forderung nach einer Lockerung des rechtlichen Tötungsverbots setzt eine gewissenhafte und sorgfältige Prüfung dessen voraus, was damit zugleich riskiert wird. Eine einfache Interessenpolitik, die ausschliesslich auf die eigenen Absichten schaut, ist unverantwortlich und fahrlässig.
...nächste Frage: Was heisst selbstbestimmt leben und sterben?
Material
Medienverlautbarungen des SEK und weitere LinksStudien des SEK zum Thema Sterbehilfe und Suizidhilfe
10 Fragen und Antworten downloaden
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